Trauung

Quelle: Max Kusche

Was bei der Trauung geschieht

Gott schenkt seinen Segen
Es ist gut, wenn Menschen feste Beziehungen miteinander eingehen wollen. Dem verbindlichen  Miteinander gilt Gottes Verheißung. Seit dem Mittelalter wurde und wird zu Beginn der Ehe ein Gottesdienst gefeiert: die kirchliche Trauung.
Vor den Angehörigen und Gästen erklärt das Brautpaar seinen Willen zu einer dauerhaften Gemeinschaft und bittet um Gottes Segen, dass dieses Vorhaben gelinge. Somit ist die kirchliche Trauung nicht nur ein schönes "Beiwerk" zur vorausgegangenen standesamtlichen Eheschließung, sondern sie weiß um die Zerbrechlichkeit menschlicher Beziehungen und darum, dass es nicht allein von unserem Willen und Dazutun abhängt, ob Leben gelingt.
Gott verheißt seinen Segen und verspricht, in guten wie in schlechten Tagen bei den Menschen zu sein.

Was Sie zur Trauung in unserer Kirchengemeinde wissen müssen

Vorbereitung und Planung
Sobald Sie wissen, wann die kirchliche Trauung stattfinden soll, nehmen Sie Kontakt zum Pfarrbüro oder zur Pastorin auf. Ihre persönlichen Daten werden zur Anmeldung der Trauung aufgenommen und Sie bekommen schon einmal die wichtigsten Informationen mitgeteilt.

Trauung nur für Mitglieder unserer Kirchengemeinde? - Nein! Sie können in unserer Kirche auch heiraten, wenn:
  • Sie der ev.-luth. Kirche angehören und Ihr Partner/Ihre Partnerin einer anderen christlichen Kirche angehört
  • Sie der ev.-luth. Kirche angehören und Ihr Partner/Ihre Partnerin ohne Konfession ist
  • Sie in einem anderen Ort wohnen. Unter welchen Voraussetzungen das möglich ist, besprechen Sie am besten telefonisch mit der Pfarrsekretärin (Kontakt auf der Seite "So erreichen Sie uns").
  • Und außerdem: in der ev.-luth. Kirche gibt es kein Gesetz, das die Trauung Geschiedener verbietet.

Elemente des Traugottesdienstes
Einige Wochen vor der Trauung wird sich die Pastorin zu einem Traugespräch mit Ihnen verabreden. In diesem Gespräch geht es um Fragen rund um die Gestaltung des Traugottesdienstes, also um 
  • den Rahmen wie Sitzordnung, Fotografieren, Blumenschmuck und Kollektenzweck
  • die inhaltliche Vorbereitung wie die Auswahl von Liedern und Musik, Texten und Trauspruch. Als Trauspruch wählen Sie sich als Paar ein biblisches Wort, das zu einem gemeinsamen Leitwort für Ihre Ehe werden soll. Wir geben Ihnen gerne Vorschläge an die Hand, Sie können aber auch selbst schon unter www.trauspruch.de nach einem Wort schauen, das Ihnen gefällt.
  • Es wäre außerdem schön, wenn sich unter Ihren Trauzeugen, Angehörigen und Gästen Personen fänden, die Lust haben, kleine Texte, Lesungen und Gebete zu übernehmen. Je mehr Stimmen im Gottesdienst zu Wort kommen, desto lebendiger wird er. Die entsprechenden Texte bereiten wir gerne für Sie vor.
  • Unsere Kirchengemeinde möchte Ihnen zur Trauung auch etwas schenken: Sie können zwischen einer Traubibel und einer Traukerze wählen.

Beurkundung und Bekanntgabe der Trauung
Nach dem Gottesdienst wird Ihre Trauung beurkundet. Sofern Sie auf dem Standesamt ein Stammbuch gekauft haben, tragen wir die Trauung dort ein, ansonsten erhalten Sie eine einzelne Urkunde. 
Außerdem ist es in unserer Gemeinde so üblich, dass im Sonntagsgottesdienst vor der kirchlichen Trauung für das Brautpaar gebetet wird und die vollzogene Trauung anschließend im Gemeindebrief bekanntgegeben wird.

Trauung gleichgeschlechtlicher Paare

Was sagt eigentlich unsere evangelisch-lutherische Kirche dazu?

Bereits seit dem Jahr 2014 lud unsere Kirche homosexuelle Paare zu öffentlichen Segnungsgottesdiensten ein, wie er von vielen Paaren gewünscht wurde. Im Juli 2017 hat der Deutsche Bundestag das "Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts" beschlossen. Nun wandten sich gleichge-schlechtlich liebende Paare, die standesamtlich geheiratet hatten, an die Gemeinden und baten um eine kirchliche Trauung. Daraufhin hat der Bischofsrat der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers intensiv theologisch diskutiert und in einem Synodenpapier 2019 erklärt, es gebe keine theologisch zwingenden Gründe, eine prinzipielle Differenz zwischen der Ehe von Menschen unterschiedlichen und gleichen Geschlechts beizubehalten und "folgerichtig auch keinen Grund, Menschen, die als staatlich getraute Ehepaare zu uns kommen, eine kirchliche Trauung zu verweigern." Diesem Beschlussvorschlag folgte die Synode unserer Landeskirche einstimmig. Rechtliche Änderungen im Trauungsgesetz waren nicht erforderlich. Voraussetzung für die kirchliche Trauung ist die rechtsgültige Eheschließung. Dazu muss mindestens ein Ehepartner oder eine Ehepartnerin Mitglied der Evangelischen Kirche sein.

Jubiläumstrauungen

Silberhochzeit (25 Jahre) - Goldene Hochzeit (50 Jahre) - Diamantene Hochzeit (60 Jahre) oder gar Eiserne Hochzeit (70 Jahre)?

Gerne feiern wir mit Ihnen einen Gottesdienst anlässlich Ihres Ehejubiläums.
Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen wünschen, melden Sie sich einfach im Pfarrbüro!