Beerdigung

Quelle: Max Kusche

Am Ende des Lebens

Jedes Leben ist begrenzt. Das wissen wir und dennoch fällt es uns schwer, Grenzen anzunehmen.
Schon in der Bibel erzählen Menschen von Grenzerfahrungen wie Krankheit, Schmerz und Tod und davon, dass sie an der Grenze Gottes Gegenwart erfahren haben.
Gott selbst hat sich in Jesus in dieses begrenzte irdische Leben begeben, und am Ende ist auch er gestorben. Die ersten Christinnen und Christen machten die Erfahrung, dass Gottes Nähe mit dem Tod nicht aufhört; dass das, wofür Jesus einstand, über den Tod hinaus Bestand hat. Sie verkündigten seine Auferstehung: Der Tod hat nicht das letzte Wort! Gottes Liebe überwindet den Tod und führt uns in einen Frieden, der größer ist als alles, was wir uns vorstellen können.

Auch die Begleitung von Sterbenden ist eine Grenzerfahrung. 
Wenn Sie Unterstützung wünschen, melden Sie sich bitte!
Pastorin Anke Kusche und Diakon Ralf Mehnert unterstützen sie nach Möglichkeit durch einen Besuch, eine kleine Hausandacht - auch mit Feier des Hl. Abendmahls - oder auch durch die Aussegnung des/der Verstorbenen zu Hause, in der Klinik oder im Pflegeheim.
Quelle: Max Kusche
Soldatengräber auf den "Neuen Friedhof"

Die Bestattung

Im Sterbefall ist unverzüglich ein Arzt/eine Ärztin zur Feststellung von Tatsache und Ursache des Todes sowie zur Ausstellung der Todesbescheinigung zu rufen.
Danach wird in der Regel Kontakt zu einem Bestattungsinstitut eigener Wahl aufgenommen, das alle weiteren notwendigen Schritte (Benachrichtigung von Standesamt und Pfarramt, Abholung des Leichnams, Vereinbarung eines Trauergespräches mit der Pastorin, Kontakt zur Friedhofsverwaltung etc.) in die Wege leitet.
Quelle: Max Kusche
Kapelle auf dem "Neuen Friedhof"

Rahmenbedingungen in unserer Kirchengemeinde

Die beiden Friedhöfe "Alter Friedhof" (Parkstraße) und "Neuer Friedhof" (Am Hamberg) sind in kommunaler Trägerschaft. Alle Friedhofsangelegenheiten besprechen Sie deshalb mit dem Friedhofsamt der Stadt Fürstenau. Die örtlichen Bestatter sind Ihnen dabei behilflich.

Der Termin für die kirchliche Bestattung legen Angehörige, Friedhofsverwaltung, Bestattungsunternehmen und Pfarramt in Abstimmung zueinander fest.
Die kirchliche Bestattung hat in der Regel zwei Elemente: Den Gottesdienst in der Friedhofskapelle oder in der Kirche und die Beisetzung von Sarg oder Urne auf dem Friedhof.
Eine kirchliche Bestattung kann in der Regel nur Kirchenmitgliedern gewährt werden.
Ungetaufte und frühverstorbene Kinder sowie Totgeborene haben ein Anrecht darauf, kirchlich bestattet zu werden.

Zur Vorbereitung des Trauergottesdienstes treffen sich Pastorin Kusche oder Diakon Mehnert mit den Angehörigen zu einem Trauergespräch.

Im Gottesdienst am Sonntag nach der Beisetzung wird der Verstorbenen namentlich gedacht. Die Gemeinde betet für sie und die Angehörigen entzünden an der Weltkugel eine Kerze.
Außerdem erhalten alle Angehörige der Verstorbenen eines Kirchenjahres zum Ende jenes Jahres eine schriftliche Einladung zum Gedenkgottesdienst am Totensonntag bzw. Ewigkeitssonntag - das ist der Sonntag vor dem 1. Advent.
Die Namen aller im vergangenen Kirchenjahr Verstorbenen werden verlesen, Kerzen für jeden und jede entzündet und ihrer so noch einmal würdig gedacht. Der Gottesdienst ist vormittags um 10.00 Uhr in der Kirche und nachmittags um 15.00 Uhr in der Friedhofskapelle auf den "Neuen Friedhof".
Quelle: Max Kusche
Großes Kreuz auf dem "Alten Friedhof"